Mit dem Partyzettel abends länger ausgehen!
Du möchtest abends länger in der Disco oder bei einem Konzert bleiben?
Für Disco und Club setzt
Dir das deutsche Jugendschutzgesetz leider feste Grenzen: Ohne Begleitung durch Deine Eltern oder eine
erziehungsbeauftragte Person darfst Du unter 16 gar nicht hinein, mit 16 und 17 nur bis 24 Uhr. Bei
Konzerten verlangen viele Veranstalter ebenfalls eine Begleitperson.
Da
Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den
Muttizettel!
Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten
lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird.
Im Folgenden finden Du und
Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.
Wann brauchst Du eine Muttizettel Vorlage?
Das Wort „Muttizettel“ steht nicht im Gesetz, und ein amtliches Formular gibt es nicht. Das
Jugendschutzgesetz spricht von einer erziehungsbeauftragten Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG): einem
Erwachsenen, den Deine Eltern beauftragen, Dich zu begleiten und die Aufsicht zu übernehmen. Mit dem
Muttizettel, auch Erziehungsbeauftragung genannt, halten sie das schriftlich fest.
Du brauchst ihn,
wenn Du ohne Deine Eltern auf eine Party, in einen Club oder in eine Disco willst und dort wegen Deines
Alters allein nicht oder nicht so lange bleiben dürftest. In Club und Disco ist das unter 16 schon beim
Einlass der Fall, mit 16 und 17 ab 24 Uhr. Auch viele Konzertveranstalter verlangen einen
Muttizettel.
Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die
mindestens 18 Jahre alt ist, die Begleitung vorher mit Deinen Eltern vereinbart hat und die Aufsicht an dem Abend
tatsächlich ausüben kann.
Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller,
erwachsener Freund sein. Ist Deine Begleitperson kaum älter als Du, zweifeln Veranstalter aber oft, ob
sie die Aufsicht wirklich ausüben kann, und dürfen den Einlass dann verweigern. Ob Du mit Muttizettel
eingelassen wirst, entscheidet ohnehin der Veranstalter: Er darf per Hausrecht strengere Regeln
festlegen und etwa eine Begleitperson ab 21 oder ein eigenes Formular verlangen.
Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?
Die erlaubten Ausgehzeiten für Club, Disco und Party hängen von Deinem Alter ab und davon, ob
Du von Deinen Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst.
Die folgende
Tabelle verschafft Dir einen grundlegenden Überblick, damit Du
weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst.
In allen Fällen, in denen der Muttizettel
weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Eltern begleiten lassen.
| Alter |
Geburtstag |
Art der Veranstaltung |
Ohne Begleitung |
Mit Muttizettel und Begleitperson |
| 14 und jünger |
nach dem 03.10.2011 |
Tanzveranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege (§ 5 Abs. 2) |
unter 14 bis 22 Uhr, mit 14 bis 24 Uhr, wenn der Veranstalter es erlaubt |
erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit |
| 14 und jünger |
nach dem 03.10.2011 |
Club, Disco oder andere öffentliche Tanzveranstaltung |
nicht erlaubt |
erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit |
| 15 |
nach dem 03.10.2010, spätestens am 03.10.2011 |
Tanzveranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege (§ 5 Abs. 2) |
bis 24 Uhr, wenn der Veranstalter es erlaubt |
erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit |
| 15 |
nach dem 03.10.2010, spätestens am 03.10.2011 |
Club, Disco oder andere öffentliche Tanzveranstaltung |
nicht erlaubt |
erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit |
| 16 und 17 |
nach dem 03.10.2008, spätestens am 03.10.2010 |
Club, Disco oder andere öffentliche Tanzveranstaltung |
bis 24 Uhr |
erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit |
| ab 18 |
vor dem 04.10.2008 |
jede Art |
keine Zeitgrenze nach dem Jugendschutzgesetz |
wird nicht benötigt |
Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu
erfahren.
Die Ausnahme bis 22 bzw. 24 Uhr gibt es nur bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten
Trägers der Jugendhilfe, etwa eines Jugendverbands, und bei Tanzveranstaltungen, die der künstlerischen
Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen, etwa einem Volkstanz- oder Trachtenfest. Normale Partys im
Festzelt, auf dem Schützenfest oder an Karneval gehören in der Regel nicht dazu. Und auch bei diesen
Ausnahmen entscheidet der Veranstalter, ob er Dich ohne Begleitung bleiben lässt.
Ansonsten
brauchst Du unter 16 für Club und Disco von Anfang an Deine Eltern oder eine Begleitperson mit
Muttizettel, mit 16 und 17 ab 24 Uhr. In Kneipe, Bar oder Restaurant darfst Du unter 16 ohne Begleitung
nur zwischen 5 und 23 Uhr sein, um etwas zu essen oder zu trinken, mit 16 und 17 bis 24 Uhr (§ 4
JuSchG). Nachtbars, Nachtclubs mit Erotikangebot und Spielhallen bleiben für alle unter 18 verboten,
auch mit Muttizettel. Und auch wenn Deine Begleitperson dabei ist, darf der Veranstalter per Hausrecht
früher Schluss machen oder strengere Regeln festlegen.
Bei Konzerten kommt es auf die Veranstaltung
an: Steht das Tanzen im Vordergrund, etwa bei Partys oder DJ-Sets, gelten die Regeln für
Tanzveranstaltungen; findet das Konzert in einer Kneipe oder Bar statt, gelten die für Gaststätten.
Viele Konzertveranstalter verlangen unter 16 und mit 16 und 17 nach 24 Uhr ohnehin eine Begleitperson
mit Muttizettel. Frage einfach im Vorfeld beim Veranstalter nach, ab wann Du den Muttizettel vorlegen
musst, um ganz entspannt feiern zu können.
Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung
ein Verbot erteilen zu müssen.
Das Jugendschutzgesetz erlaubt Ihnen, eine volljährige Person Ihres
Vertrauens zu beauftragen, Ihr Kind zu begleiten und dabei Erziehungsaufgaben zu übernehmen
(erziehungsbeauftragte Person, § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Der Muttizettel hält diese Vereinbarung
schriftlich fest. Sie bleiben aber dafür verantwortlich, die Begleitperson sorgfältig auszuwählen und zu
informieren.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder
ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über
die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen. Sprechen Sie die Begleitung vorher direkt
mit dieser Person ab und unterschreiben Sie keinen Zettel, auf dem sie noch nicht eingetragen ist: Wer
erst am Einlass gefragt oder nachträglich eingetragen wird, gilt nicht als erziehungsbeauftragte
Person.
Beachten Sie vor
allem:
- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt.
- der
Erziehungsbeauftragte muss vor Ort und erreichbar bleiben, solange die Begleitung nötig ist: bei
unter 16-Jährigen in Club und Disco durchgehend, bei 16- und 17-Jährigen ab 24 Uhr. Geht er vorzeitig,
gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung.
- der Beauftragte ist verantwortungsvoll
und kann die Aufsicht tatsächlich ausüben; wer selbst stark alkoholisiert ist, kann das
nicht.
Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die
jeweilige Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter
auf!
Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr
verantwortungsvolle Aufgabe.
Fügt der Jugendliche, den Du begleitest, anderen einen Schaden zu,
kannst Du dafür haften (§ 832 BGB), außer Du hast Deine Aufsichtspflicht erfüllt oder der Schaden wäre
auch bei ordentlicher Aufsicht entstanden. Und passiert ihm selbst etwas, weil Du die Aufsicht
vernachlässigt hast, kannst Du ebenfalls dafür verantwortlich gemacht werden.
Betreue
deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Dazu gehört vor allem,
dass Du vor Ort und erreichbar bleibst, solange die Begleitung nötig ist, und die Aufsicht tatsächlich
ausüben kannst; wer selbst stark alkoholisiert ist, kann das nicht. Verzichte deshalb bewusst auf
Alkohol und sei ein Vorbild, auf das der Jugendliche hört. Gehst Du vorzeitig, gelten sofort wieder die
Regeln ohne Begleitung: Unter 16-Jährige müssen dann eine Tanzveranstaltung verlassen, 16- und
17-Jährige spätestens um 24 Uhr, nach 24 Uhr sofort.
Von Deiner Zuverlässigkeit solltest Du auch die Eltern des
Jugendlichen überzeugen, bevor sie Dich beauftragen und Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben! Die
Absprache mit den Eltern muss vorher getroffen sein: Wer sich erst am Einlass als Begleitperson anbietet
oder nachträglich in einen blanko unterschriebenen Zettel eingetragen wird, ist keine
erziehungsbeauftragte Person und kann sogar ordnungswidrig handeln (§ 28 Abs. 4 JuSchG).